Halten Sie Haftungsrisiken von Ihrem Privatleben fern.
Als Führungskraft tragen Sie Verantwortung für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft. Im Privatleben sorgen Sie für Ihre Familie. Falls eine Ihrer beruflichen Entscheidungen finanziell unkalkulierbare Schäden nach sich zieht, ist es wichtig, dass diese nicht Ihre private Existenz bedrohen.
Weitreichende Absicherung von Führungskräften
Als Geschäftsführer oder Mitglied in Entscheidungs- und Aufsichtsgremien haften Sie gesamtschuldnerisch mit Ihrem Privatvermögen, selbst bei fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Mitglieder Ihres Unternehmens. Mit einer D&O Versicherung sichern Sie sich gegen solche potenziellen Vermögensschäden ab. So greift sie etwa bei verspäteten Insolvenzanträgen oder fehlerhafte Kostenkalkulationen. Als eine Art der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zielt sie auf einen weitreichenden Schutz des Privatvermögens von Organen und leitenden Angestellten.
Geltungsbereich: Unternehmen und ehrenamtliche Organisationen
Da in einem eventuellen Rechtsstreit die Beweislast bei Ihnen liegt, sind Sie zum Nachweis Ihres sorgfältigen und gewissenhaften Handelns verpflichtet - auch wenn Sie bereits aus dem Unternehmen oder der Organisation ausgeschieden sind. Diese Regelung gilt nicht nur für Ihre beruflichen, sondern auch für Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Non-Profit-Organisationen, Stiftungen oder Vereinen. Im Allgemeinen schützt die D&O Versicherung folgende Führungskräfte:
- Geschäftsführer
- Vorstände
- Aufsichts- und Beiräte
- Prokuristen
- Leitende Angestellte
- Interimsmanager, die zeitweilig eine organschaftliche Tätigkeit in einem Unternehmen ausüben
Arten der D&O Versicherung
Unternehmens D&O
Bei dieser Variante übernimmt das Unternehmen die Wahl der Versicherungssumme und die Beitragszahlungen. Die Police kann daher jederzeit vom Unternehmen fristgerecht gekündigt werden.
Manager D&O
Dies ist eine persönliche D&O Versicherung. Bei dieser Variante versichern Sie Ihre Tätigkeit selbst. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass ein Organ wegen eines in seiner Funktion begangenen Verstoßes aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für Vermögensschäden von einem anderen auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Vorteil: Sie können selbst die Höhe der Deckungssumme bestimmen, und der Vertrag kann nur durch Sie selbst gekündigt werden.
Sinnvolle Ergänzungen
SB-Police
Dies ist eine Ergänzungsdeckung, die den Pflichtselbstbehalt einer D&O Versicherung abdeckt. Dieser Pflicht-Selbstbehalt ist gesetzlich geregelt. Jedes einzelne Vorstandsmitglied muss sich im Schadensfall mit 10 % der Schadenssumme bis max. zum 1,5-fachen ihrer jährlichen Festvergütung selbst an dem Schaden beteiligen. Diesen Selbstbehalt kann man durch eine SB-Versicherung als Zusatz zur D&O Versicherung des Unternehmens auf eigene Rechnung absetzen.
AGG-Absicherung
Dies ist eine Ergänzungsversicherung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Angestellte und Bewerber vor Diskriminierung. Bei Ansprüchen droht dem Unternehmer ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Im Rahmen der AGG-Deckung sind Ersatzansprüche für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt.