Sichern Sie Ihre Handlungsfreiheit ab.
In Freien oder Kammerberufen treffen Sie jeden Tag Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen. Dabei sollten Sie gedanklich und rechtlich frei von persönlichen Haftungsrisiken agieren können.
Erweiterter Vermögensschutz für minimierte Risiken
Als Unternehmer, Freiberufler, Unternehmensberater oder Angehöriger von Kammerberufen unterliegen Sie einem erhöhten finanziellen Haftungsrisiko. Nach § 823 BGB stehen Sie für Schäden ein, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter im Zuge der betrieblichen Tätigkeit verursachen. Während die Betriebshaftpflichtversicherung generell für Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden leistet, greift die Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich bei reinen Vermögensschäden. Gerade bei immateriellen bzw. beratenden Tätigkeiten erweitert die Berufshaftpflichtversicherung so den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung. Beiden Versicherungen gemein ist, dass der gesamte Betrieb, sprich Sie und Ihre Mitarbeiter, versichert sind.
Fälle, in denen eine Berufshaftpflichtversicherung greift:
- Planungsfehler
- Anwaltliche Falschberatung
- Fristversäumnisse
- Urheberrechtsverletzung
- AGG-Verletzung
- Schäden im Rahmen von Haus- oder Kundenbesuchen
Pragmatische Betreuung dank präziser Analysen
Nach einer ersten Risikoanalyse – hierfür ist es wichtig sämtliche Daten vollständig zu erfassen – starten wir einen Ausschreibungsprozess. Die entsprechenden Ergebnisse werden anschließend durch unser Haus ausgewertet und im Rahmen der Angebotsanalyse mit Ihnen besprochen. Unser Fokus liegt hierbei auf der Betreuung von:
- Steuerberatern
- Rechtsanwälten (Titular, PartG mbB etc.)
- Architekten
- Ärzte
- Unternehmensberatern
- Sämtlichen freiberuflichen Tätigkeiten