Bleiben Sie flexibel beim Vermögensschutz.
Mangels Rechtsform ist die private Haftung für Insolvenzberater nicht beschränkt. Entscheidend für Ihren Schutz ist, sich je nach Verfahren flexibel gegen jeweilige Risiken abzusichern.
Individuelle Risiken. Maßgeschneiderte Konzepte.
Als Insolvenzverwalter, Liquidator, Schuldnerberatungsstelle, Gläubigerausschuss oder Sequester tragen Sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine große Verantwortung gegenüber den finanziellen Risiken der Gläubiger und Schuldner. Da Insolvenzverwalter keiner Pflichtversicherung unterliegen, kann die Deckungssumme frei gewählt werden. Diese beginnt in der Regel bei 100.000 EUR, ist nach oben offen und lässt sich je nach Verfahren abschließen. Zudem können Eigenschäden zu frei wählbaren Summen mitversichert werden.
Zur größtmöglichen Absicherung vor Vermögensschäden erstellen wir Ihnen ein individuelles und maßgeschneidertes Versicherungskonzept. Auf Grundlage valider und belastbarer Daten analysieren wir hierfür zunächst Ihre Risiken. Nach einem erfolgreichen Ausschreibungsprozess werten wir die entsprechenden Ergebnisse aus und stimmen mit Ihnen die bestehenden Angebote ab.
Mögliche Schadensfälle
- Unzweckmäßige Maßnahmen
- Vergessene Forderungen
- Anerkennung eines unberechtigten Anspruchs
- Verfahrensfehler
- Verjähren von Forderungen